Barrierefreiheit

Der Alb-Donau-Kreis Tourismus ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.tourismus.alb-donau-kreis.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die auf unserer Webseite präsentierten Videos verfügen derzeit weder über Untertitel noch über eine Audiodeskription. Zukünftige Videoproduktionen werden mit Untertitel und Audiodeskriptionen versehen.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb unserer Webseite können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Links sind nicht immer mit aussagekräftigen Linktexten versehen. Es werden fortlaufend Maßnahmen ergriffen, um diesen Bereich weiterzuentwickeln und zu optimieren.
  • Einige Bilder auf unserer Webseite haben derzeit keinen Alternativtext. Zukünftige Bildproduktionen und neue Fotos werden mit Alternativtexten versehen.
  • Technische Anforderungen an die Website in Bezug auf Tastaturzugänglichkeit, Kontrasteinstellung und HTML-Struktur sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Aktuell wird die gesamte Website neu erstellt in der die Inhalte unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit integriert werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.04.2025 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.04.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in der Barrierefreiheit unserer Website und der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach § 10 Absatz 1 L-BGG aufgefallen, können Sie uns über die unten genannten Kontaktdaten mitteilen:

Alb-Donau-Kreis Tourismus
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 07 31-18 5-1435
E-Mail: tourismus@alb-donau-kreis.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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